Ab 16. April tritt die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung mit neuerlichen Lockerungen im Kulturbetrieb in Kraft:
Aktuell gültige Rechtsgrundlage: 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Alle bereits gekauften Tickets werden bei der Vorverkaufsstelle (Ö-Ticket, Raiffeisenbank, Ö- Ticket Vorverkaufsstellen) zurückerstattet. Im Falle einer Absage, funktioniert die Rückerstattung für alle online über Ö-Ticket gekauften Tickets automatisch. Alle anderen bekommen das Geld bei der Vorverkaufsstelle zurück, wo das Ticket erworben wurde.
Sollten Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte unter anfrage@kulturzentrum-hallwang.at Wir melden uns verlässlich bei Ihnen!
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Kooperationsbereitschaft!